Mein WEG
Verwalter
Olaf Czeratzki
Zertifizierter WEG-Verwalter mit geübtem Blick auf Ihr Objekt
Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (GdWE) verbindet unterschiedliche Menschen, die auch ihre Wohnanlage mit unterschiedlichen Augen sehen. Als zertifizierter Verwalter (IHK) handle ich stets im gemeinschaftlichen Interesse, mit Geschick und Empathie immer auf der Suche nach einem kompromissorientierten Lösungsweg, der am Ende alle Eigentumsparteien zufrieden stellt.
In der jährlichen Begehung der Wohnanlage (auf Wunsch auch in kleineren Intervallen) schauen wir gemeinsam auf Erfordernisse der Instandsetzung und Instandhaltung, damit der Wert der Immobilie erhalten bleibt – und dies auch vor dem Hintergrund des Wirtschaftsplans.
Über mich
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Risiko- und Prozessmanagement bin ich 2019 über eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Bausanierung angekommen. Hauptberuflich arbeite ich seit 2020 als Hausverwalter in einer kirchlichen, gemeinnützigen Gesellschaft. Mein Aufgabenfeld umfasst Instandhaltung, Bauplanung- und Abwicklung mit Budgetverantwortung sowie Mietverwaltung. Im Mai 2025 habe ich bei der IHK Hannover die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz erfolgreich abgelegt.
Mit meinen umfangreichen Kenntnissen bin ich ihr zuverlässiger Ansprechpartner für die ordnungsgemäße Verwaltung ihrer Immobilie. Der persönliche Kontakt und Dienstleistungsgedanke sind mir, bei aller Digitalisierung, die mir ein effizientes Arbeiten ermöglicht, sehr wichtig.
im Bereich Bausanierung
Hauptberuflich Hausverwalter
Zertifizierter Verwalter (§26a Wohnungseigentumsgesetz)
Meine Leistungen
Eigentümerversammlung & Beiratssitzung
Ihr Mehrwert im Fokus
Mindestens einmal jährlich lade ich Sie zu einer professionell vorbereiteten Eigentümerversammlung ein; wahlweise in Präsenz oder als Online-Termin. Dabei geht es nicht nur um Formalitäten, sondern um die zukunftsorientierte Gestaltung Ihrer Immobilie. Gemeinsam schaffen wir Transparenz über Finanzen, Instandhaltungsmaßnahmen und strategische Entscheidungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen klar vertreten und rechtswirksam umgesetzt werden. Alle gefassten Beschlüsse werden sorgfältig protokolliert und Ihnen zeitnah übersichtlich zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch begleite ich den Verwaltungsbeirat mindestens einmal jährlich persönlich in der Beiratssitzung. So stelle ich sicher, dass wichtige Themen frühzeitig besprochen und optimal vorbereitet werden, bevor sie in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung stehen – für mehr Effizienz, Klarheit und Vertrauen in der Gemeinschaft.
Objektverwaltung
Alle notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von mir geplant und organisiert. Hier greife ich auf ein mir gut vertrautes Netz von Fachunternehmen zurück bzw. nutzte gerne die langjährigen Kontakte, die Sie als GdWE haben. Die Qualität der Unternehmen trägt entscheidend zum Wert Ihrer Immobilie bei.
Buchhaltung, Reporting, Abrechnung
In Bezug auf Gelder der Eigentümergemeinschaft und Vermögen Dritter nehme ich alle Leistungen und Zahlungen entgegen bzw. bewirke diese. Dazu gehören sämtliche Lasten- und Kostenbeiträge, sofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt. Rückständige Hausgelder habe ich im Blick und schöpfe alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, das Haushaltskonto im Soll zu halten.
Die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans sind sie Kernaufgaben eines WEG-Verwalters. Hier gilt es, alle gesetzlichen Fristen einzuhalten und die Abrechnung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Die Wirtschaftspläne richte ich individuell an ihrer Wohnanlage aus.
FAQ
Was bedeutet WEG-Verwaltung?
WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum innerhalb einer Anlage – also z. B. das Treppenhaus, Dach, Grundstück oder Heizungsanlage. Sie handelt im Auftrag aller Eigentümer und sorgt für den reibungslosen Ablauf der gemeinschaftlichen Belange.
Wie wird ein WEG-Verwalter bestellt?
Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss in einer Eigentümerversammlung. Bei Neubauten wird der Erstverwalter häufig bereits vom Bauträger in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung bestimmt.
Was ist eine Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung?
Die Teilungserklärung legt fest, wie ein Grundstück oder Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt wird. Sie beschreibt u. a. die Einheiten, Miteigentumsanteile sowie die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Gemeinschaftsordnung ergänzt diese Regelungen und enthält Vorschriften zum Zusammenleben und zur Verwaltung.
Wann kann ein WEG-Verwalter abberufen werden?
Gemäß § 26 Abs. 3 WEG kann der Verwalter jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden – auch ohne Angabe von Gründen. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was umfasst das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag jedes Eigentümers zur Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Es deckt u. a. folgende Kosten: Betriebskosten (Reinigung, Gartenpflege, Müllabfuhr, Winterdienst), Verwaltungskosten (Verwalterhonorar, Kontoführung) und die Instandhaltungsrücklage.
Was ist die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage genannt)?
Sie dient der Finanzierung größerer Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. Beim Verkauf einer Wohnung geht der anteilige Rücklagenbetrag automatisch auf den Käufer über.
Was tun bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
In jeder betreuten Wohnanlage sollten Notfallkontakte (z. B. Installateur, Elektriker, Heizungsdienst, Schlüsseldienst) aushängen. Diese dürfen im Notfall direkt kontaktiert werden. Bitte informieren Sie anschließend die Verwaltung über den Vorfall.
Darf ich ohne Zustimmung eine Markise anbringen?
Eine Markise gilt in der Regel als bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassade). Daher ist vor der Anbringung ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. In vielen Fällen genügt eine einfache Stimmenmehrheit.
Was ist bei Sanierungsarbeiten mit Gerüstaufstellung zu beachten?
Während Sanierungsarbeiten mit Gerüst besteht ein erhöhtes Einbruchsrisiko. Bewohner sollten daher ihre Hausratversicherung informieren. Eigentümer sollten ihre Mieter ebenfalls darauf hinweisen.
Muss die Haustür eines Mehrfamilienhauses abgeschlossen werden?
Aus brandschutzrechtlichen Gründen darf die Hauseingangstür nicht abgeschlossen werden, da sie als Flucht- und Rettungsweg dient.
Habe ich ein Recht auf eine E-Ladestation (Wallbox)?
Seit der WEG-Reform zum 01.12.2020 (§ 20 Abs. 2 WEG) hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, auf eigene Kosten eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zu installieren. Die Umsetzung muss jedoch durch Beschluss der Eigentümerversammlung geregelt werden.
Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie die individuellen Regelungen der jeweiligen Gemeinschaftsordnung.
Adressen:
Niedersachsenstraße 13A
31832 Springe
Kalberkamp
32351 Stemwede
